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Taxitarife

Behördlich festgesetzte Beförderungsentgelte gemäß Kreisverordnung Herzogtum Lauenburg – gültig ab 01.07.2024.

Die nachfolgenden Tarife basieren auf der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Herzogtum Lauenburg vom 06.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024. Diese Tarife sind Festpreise und dürfen weder über- noch unterschritten werden.

Grundpreis

5,00 €
Grundpreis je Fahrt
0,10 €
Taktung der Fortschaltung
45,00 €
Wartezeit pro Stunde

Kilometerpreise (bis 4 Personen)

Tarifstufe Zeitraum Strecke Preis je km
T1 Werktags 06:00 – 22:00 Uhr Bis 3 km 2,50 €
T2 Werktags 06:00 – 22:00 Uhr Über 3 km 2,40 €
T1N Werktags 22:00 – 06:00 Uhr & Sonn-/Feiertage Bis 3 km 2,70 €
T2N Werktags 22:00 – 06:00 Uhr & Sonn-/Feiertage Über 3 km 2,60 €
Der Fahrpreisanzeiger wird bei Fahrtbeginn eingeschaltet. Das Beförderungsentgelt wird in Fortschaltungen von 0,10 € berechnet.

Großraumtaxi (5–8 Personen)

Für Großraumtaxis, die zur Beförderung von bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet sind, wird ein Zuschlag erhoben, sofern mehr als 4 Fahrgäste befördert werden.

Personenanzahl Zuschlag Hinweis
Bis 4 Personen Kein Zuschlag Standardtarif gilt
5 – 8 Personen 10,00 € Zuschlag zum Fahrpreis

Anfahrt

Die Anfahrt einer Taxe erfolgt grundsätzlich kostenlos, sofern das Ziel in die Betriebssitzgemeinde zurückführt.

Tarif A (kostenpflichtige Anfahrt): Wenn die Fahrt nach der Beförderung nicht zur Betriebssitzgemeinde des Taxis zurückführt, wird ein Entgelt für die Anfahrtstrecke nach § 2 der Verordnung berechnet. Wartezeiten werden für die Anfahrt nicht berechnet.

Weitere Regelungen

Gepäck

Handgepäck, Reisekoffer und Rollatoren werden kostenlos befördert, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Sonderausstattung

Besondere Ausstattung (z.B. Hochzeitsfahrt, Fahrradbeförderung) darf je nach Aufwand gesondert berechnet werden.

Stornierung

Wird eine bestellte Taxe aus Gründen des Bestellers nicht genutzt: Innerhalb der Betriebssitzgemeinde fällt ein Grundpreis von 5,00 € an. Außerhalb wird die Anfahrtstrecke nach § 2 berechnet.

Vorauszahlung

In begründeten Ausnahmefällen kann der Taxifahrer eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Regulär wird nach Beendigung der Fahrt gezahlt.

Zahlungsmöglichkeiten

Bar
PayPal: inseltaxi
Überweisung (IBAN auf Rechnung)
IBAN: DE98 2019 0109 0012 2910 90  |  BIC: GENODEF1HH4
Hinweis zu Fahrten außerhalb des Kreisgebietes: Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg liegt, ist das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die festgesetzten Entgelte des Pflichtfahrbereichs als vereinbart. Bitte sprechen Sie uns vorab an.

Fragen zu den Tarifen?

Wir informieren Sie gerne persönlich über alle anfallenden Kosten – transparent und ohne versteckte Gebühren.

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