Behördlich festgesetzte Beförderungsentgelte gemäß Kreisverordnung Herzogtum Lauenburg – gültig ab 01.07.2024.
| Tarifstufe | Zeitraum | Strecke | Preis je km |
|---|---|---|---|
| T1 | Werktags 06:00 – 22:00 Uhr | Bis 3 km | 2,50 € |
| T2 | Werktags 06:00 – 22:00 Uhr | Über 3 km | 2,40 € |
| T1N | Werktags 22:00 – 06:00 Uhr & Sonn-/Feiertage | Bis 3 km | 2,70 € |
| T2N | Werktags 22:00 – 06:00 Uhr & Sonn-/Feiertage | Über 3 km | 2,60 € |
Für Großraumtaxis, die zur Beförderung von bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet sind, wird ein Zuschlag erhoben, sofern mehr als 4 Fahrgäste befördert werden.
| Personenanzahl | Zuschlag | Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 4 Personen | Kein Zuschlag | Standardtarif gilt |
| 5 – 8 Personen | 10,00 € | Zuschlag zum Fahrpreis |
Die Anfahrt einer Taxe erfolgt grundsätzlich kostenlos, sofern das Ziel in die Betriebssitzgemeinde zurückführt.
Handgepäck, Reisekoffer und Rollatoren werden kostenlos befördert, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Besondere Ausstattung (z.B. Hochzeitsfahrt, Fahrradbeförderung) darf je nach Aufwand gesondert berechnet werden.
Wird eine bestellte Taxe aus Gründen des Bestellers nicht genutzt: Innerhalb der Betriebssitzgemeinde fällt ein Grundpreis von 5,00 € an. Außerhalb wird die Anfahrtstrecke nach § 2 berechnet.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Taxifahrer eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Regulär wird nach Beendigung der Fahrt gezahlt.
Wir informieren Sie gerne persönlich über alle anfallenden Kosten – transparent und ohne versteckte Gebühren.
04541 802080